Ziel unserer Wanderordnung
ist ein Unfall freies, Natur schützendes und geselliges Wandern.

Wanderordnung des Westerwald-Vereins Höhr-Grenzhausen

1. Beteiligungen an Wanderungen

Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig im Kannenbäckerland - Kurier in verbindlicher Form bekanntgegeben. Die Wanderungen finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch bedingt verkürzt werden. Die Entscheidung trifft der Wanderführer. Gäste sind bei allen Wanderungen herzlich willkommen.

2. Verhalten der Teilnehmer

Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt jeder Teilnehmer die Wanderordnung an.
Voreilen oder Zurückbleiben bei den Wanderungen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Er geht dann eigenverantwortlich weiter.

3. Organisation und Führung der Wanderung

Der Wanderführer trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und sorgt bei Verhinderung selbst für einen Vertreter. Der Wanderführer leitet die Wanderung, regelt das Wandertempo, legt Ruhepausen und Rastplätze fest. Jeder Teilnehmer sollte sich in die Teilnehmerliste eintragen. Falls erforderlich, benennt der Wanderführer einvernehmlich einen Teilnehmer, der den Schluß der Gruppe bildet.

4. Haftung und Unfallversicherung

An Wanderungen, Fahrten, Führungen, Veranstaltungen usw. beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Verein und Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen , Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Anerkennung dieser Bedingungen geschieht formlos.

5. Schutz der Natur und Landschaft

Das Rauchen ist im Wald zu unterlassen. Es ist in der gesetzlich festgelegten Zeit verboten.
Untersagt ist das Abpflücken von geschützten Pflanzen und Blumen.
Unsere Abfälle nehmen wir wieder mit.
Mitgeführte Hunde sind außerhalb von Ortschaften anzuleinen.

6. Kleidung und Verpflegung

Eine den Witterungsverhältnissen angepaßte Kleidung und entsprechendes Schuhwerk wird erbeten.
Bei Tageswanderungen ist Verpflegung mitzubringen, wenn eine Einkehr nicht vorgesehen ist.

7. Beschwerden

Bei auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer. Dieser wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für Abhilfe sorgen.

8. Vereinseigene Literatur

Den Wanderführern stehen zur Vorbereitung Karten und Literatur über das Wandergebiet zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt durch den Wanderwart.

9. Kostenregelung für die Benutzung von Privat-PKW

a) Bei PKW-Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zahlt jeder Mitfahrer dem Fahrer einen Kostenbeitrag. Die Fahrstrecke wird vom Wanderführer genannt und der Mitfahrer-Kostenbetrag festgesetzt.

b) Bei Fahrten, die über einen bestimmten km - Betrag hinausgehen, rechnet jeder Fahrer mit seinem Mitfahrer selbst ab. Dies entspricht freier Vereinbarung.

c) Die Kostenansätze sind dem aktuellen Wanderplan zu entnehmen.


Höhr-Grenzhausen, den 05. April 2001

Westerwald-Verein Zweigverein Höhr-Grenzhausen e.V.

Der Vorstand

 

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letzte Bearbeitung 22.01.04